Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist eine neue EU-Verordnung, die darauf abzielt, ein hohes Maß an Sicherheit für Verbraucherprodukte innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu gewährleisten. Sie ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie und stellt einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Sicherheit von Produkten bereit, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Die Verordnung definiert Anforderungen an Hersteller, Importeure und Händler, um sicherzustellen, dass Produkte keine Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen.

Wir haben uns in unserem Blogartikel bewusst kurz gehalten, damit wir lediglich einen Überblick über das Thema geben. Da es sich um ein recht komplexes und wichtiges Thema für Händler, Importeure und Hersteller handelt, empfehlen wir, diesen Artikel als Einstieg zu betrachten und sich anschließend umfassender zu informieren.

Hauptziele und Neuerungen

Die neue Produktsicherheitsverordnung verfolgt mehrere Ziele. Zu den wichtigsten gehören unserer Meinung nach:

  1. Schutz der Verbraucher: Im Mittelpunkt der Verordnung steht die Sicherheit der Endverbraucher. Es wird sichergestellt, dass nur sichere Produkte den Markt erreichen. Hersteller sind verpflichtet, eine Risikobewertung durchzuführen, um mögliche Gefahren zu erkennen und zu beseitigen. Dies betrifft insbesondere Produkte, die bisher nicht durch spezielle EU-Richtlinien abgedeckt sind.
  2. Harmonisierung der Vorschriften: Eine einheitliche Regelung in der gesamten EU reduziert Handelshemmnisse und sorgt dafür, dass die Sicherheitsstandards in allen Mitgliedstaaten gleich sind. Diese Harmonisierung erleichtert den freien Warenverkehr und schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen.
  3. Verbesserte Marktüberwachung: Die GPSR stärkt die Marktüberwachungsbehörden, die nun wirksamer agieren können, um unsichere Produkte zu erkennen und rasch vom Markt zu entfernen. Händler, Importeure und Hersteller müssen mit den Überwachungsbehörden kooperieren und Informationen zur Verfügung stellen.
  4. Anpassung an den digitalen Handel: In Anbetracht des wachsenden E-Commerce-Marktes berücksichtigt die Verordnung auch die Herausforderungen des Online-Handels. Online-Marktplätze wie Amazon oder eBay müssen sicherstellen, dass die auf ihren Plattformen verkauften Produkte den Sicherheitsstandards entsprechen. Sie sind zudem verpflichtet, bei Meldungen über unsichere Produkte diese unverzüglich aus dem Sortiment zu entfernen.

Ab wann gilt diese Verordnung?

Die Produktsicherheitsverordnung tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, den Anforderungen der GPSR entsprechen. Wichtig ist, dass Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 auf den Markt gebracht wurden, von der neuen Verordnung nicht betroffen sind. Diese dürfen weiterhin verkauft werden, ohne dass sie rückwirkend an die neuen Anforderungen angepasst werden müssen.

Wer ist von der Produktsicherheitsverordnung betroffen?

Die Verordnung betrifft mehrere Akteure innerhalb der Lieferkette:

  • Hersteller: Sie sind verantwortlich für die Konformität ihrer Produkte mit den Sicherheitsanforderungen und müssen sicherstellen, dass ihre Produkte sicher sind.
  • Importeure: Wenn Produkte aus Nicht-EU-Ländern importiert werden, müssen Importeure gewährleisten, dass diese Produkte den EU-Sicherheitsstandards entsprechen.
  • Händler: Sie müssen überprüfen, ob die Produkte, die sie verkaufen, die notwendigen Kennzeichnungen und Informationen enthalten und keine offensichtlichen Sicherheitsmängel aufweisen.
  • Online-Händler: Speziell Online-Marktplätze müssen sicherstellen, dass die Produkte, die auf ihren Plattformen angeboten werden, den Anforderungen entsprechen.

Die Verordnung gilt nicht für:

  • Human- und Tierarzneimittel,
  • Lebensmittel,
  • Futtermittel,
  • lebende Pflanzen und Tiere, genetisch veränderte Organismen und genetisch veränderte Mikroorganismen in geschlossenen Systemen sowie Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen,
  • tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte,
  • Pflanzenschutzmittel,
  • Beförderungsmittel, mittels derer Verbraucher sich fortbewegen oder reisen und die von Dienstleistungserbringern im Rahmen einer Transportdienstleistung, die Verbrauchern erbracht wird, direkt bedient werden und nicht von den Verbrauchern selbst bedient werden,
  • Luftfahrzeuge gemäß Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/1139,
  • Antiquitäten.

Was ist neu? Wer muss was beachten?

Die GPSR bringt mehrere Neuerungen mit sich, die von den betroffenen Akteuren beachtet werden müssen:

1. Erweiterte Informationspflichten

Produkte müssen künftig mit umfassenderen Informationen versehen sein. Dazu gehören:

  • Herstellerangaben: Der Name des Herstellers, die Handelsbezeichnung oder Marke sowie eine Kontaktanschrift müssen auf dem Produkt oder der Verpackung klar angegeben sein.
  • Importeurangaben: Falls der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist, müssen die Kontaktdaten des Importeurs sichtbar gemacht werden.
  • Warnhinweise: Alle potenziellen Gefahren eines Produkts müssen klar und verständlich in der Sprache des Landes angegeben werden, in dem das Produkt verkauft wird.
  • Gebrauchsanweisungen: Um den sicheren Gebrauch zu gewährleisten, müssen klare und leicht verständliche Gebrauchsanweisungen mitgeliefert werden.

2. Pflicht einer Abbildung und Identifizierbarkeit

Produkte müssen in bestimmten Fällen eine eindeutige Abbildung haben, die eine schnelle Rückverfolgbarkeit ermöglicht. Dies erleichtert es, bei Problemen Rückrufe durchzuführen. Weiterhin müssen Produkte eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer aufweisen, um sie eindeutig identifizieren zu können.

3. Risikobewertung und Konformität

Hersteller sind dazu verpflichtet, eine umfassende Risikobewertung ihrer Produkte durchzuführen, um potenzielle Gefahren für Verbraucher zu identifizieren. Falls notwendig, müssen diese Risiken durch geeignete Maßnahmen minimiert werden. Außerdem müssen Hersteller sicherstellen, dass ihre Produkte den allgemeinen Sicherheitsanforderungen entsprechen und gegebenenfalls Prüfungen durch unabhängige Stellen durchgeführt werden.

4. Marktüberwachung und Rückrufverfahren

Die Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden wird deutlich gestärkt. Händler, Importeure und Hersteller müssen jederzeit in der Lage sein, Informationen über potenzielle Risiken bereitzustellen und bei Bedarf Rückrufaktionen schnell durchzuführen. Sollten Sicherheitsmängel an einem Produkt festgestellt werden, müssen Händler und Hersteller unverzüglich handeln, um das Produkt vom Markt zu nehmen und Verbraucher zu warnen.

5. Besondere Regelungen für den Online-Handel

Online-Plattformen tragen eine erhöhte Verantwortung. Sie müssen sicherstellen, dass die auf ihren Plattformen verkauften Produkte den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Bei Meldungen über unsichere Produkte müssen diese umgehend entfernt oder für den Verkauf gesperrt werden. Außerdem müssen Online-Händler sicherstellen, dass Verbraucher leicht auf alle relevanten Produktinformationen und Warnhinweise zugreifen können.

Was Onlinehändler jetzt tun können, um sich auf die neue Produktsicherheitsverordnung vorzubereiten

Die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) bringt ab Dezember 2024 wesentliche Änderungen mit sich. Onlinehändler sollten jetzt aktiv werden, um ihre Prozesse und Shops rechtzeitig anzupassen. Vor allem im Hinblick auf das stark ausgelastete Weihnachtsgeschäft, das zusammen mit dem Inkrafttreten der Produktsicherheitsverordnung im Dezember 2024 trifft, sollten Händler frühzeitig Maßnahmen ergreifen.

JTL-Software hat ein kostenloses Produktsicherheitsverordnung (GPSR) Plugin für den JTL-Shop 5 herausgebracht. Das Plugin hilft Händlern, die Anforderungen der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung ab Dezember 2024 zu erfüllen. Es erleichtert die Einbindung von vorgeschriebenen Warnhinweisen, Herstellerinformationen und anderen notwendigen Angaben direkt im Onlineshop. Mit diesem Plugin können Händler sicherstellen, dass ihre Produkte rechtskonform sind, indem sie alle erforderlichen Sicherheitsinformationen bereitstellen, die von der Verordnung verlangt werden.

Wir weisen auch auf unsere Quellen hin und raten Euch auch selbst diese Artikel bezüglich der Produktsicherheitsverordnung zu lesen:

Außerdem findet ihr hier die Verordnung zum Nachlesen. Sie ist zwar etwas länger, aber es lohnt sich, die genaue Wortwahl zu studieren. Wenn man sich die Zeit nimmt, ist es durchaus machbar:

Fazit

Es ist wichtig, jetzt Ruhe zu bewahren und die verbleibende Zeit sinnvoll zu nutzen, um sich gründlich über die bevorstehenden Veränderungen durch die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) zu informieren. Die frühzeitige Anpassung der Geschäftsprozesse und die Implementierung der neuen Anforderungen bieten Händlern die Gelegenheit, sich optimal auf den Stichtag am 13. Dezember 2024 vorzubereiten. Wer proaktiv handelt, kann rechtzeitig sicherstellen, dass sein Geschäft konform ist und von der verbesserten Produktsicherheit profitiert.